Bei ihrem sofortigen Entscheid in der Sache ohne erneute Vorladung berief sie sich wohl auf zwei Autoren (Berti, Einführung in die Schweizerische Zivilprozessordnung, N 262, und Grütter, Das vereinfachte Verfahren in seiner mündlichen Variante in: Newsletter 14. November 2011, Rz 36), die angesichts der zahlreichen gegenteiligen und neueren Lehrmeinungen (vgl. vorstehende lit. a) indessen als überholt geltend dürften, und zudem bei Grütter bloss die Säumnis der klagenden Partei, nicht aber diejenige der beklagten Partei thematisiert wird. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte