Explizit hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf Art. 234 ZPO. Insgesamt jedenfalls erscheint dieser Hinweis auf die Säumnisfolgen nach dem Gesagten (vgl. vorstehende lit. a) allerdings eher für das ordentliche Verfahren, zumindest aber für das vereinfachte © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte