© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte (vgl. BGE 138 III 483, insbesondere E. 3.2.4), argumentiert dabei aber mit Gründen, die für das ordentliche und vereinfachte Erkenntnisverfahren, deren Ziel letztlich ein materiellrechtlicher Entscheid über einen bestimmten Anspruch ist, nicht anwendbar sind (BSK ZPO-Mazan, Art. 245 N 15).