4. Zu prüfen ist indessen, ob die Vorinstanz bei einer unbegründeten Klage nach Säumnis der beklagten Partei ohne erneute Vorladung bzw. ohne Nachfristansetzung einen Entscheid in der Sache fällen durfte. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte