Der Kläger reichte am 1. September 2017 gegen seine ehemalige Arbeitgeberin (Beklagte) eine Klage ein. Die Einzelrichterin stellte die Klage samt Beilagen am 8. September 2017 der Beklagten an deren Zweigniederlassung in St. Gallen zur Kenntnis zu und lud die Parteien am 20. September 2017 zur Hauptverhandlung am 9. Oktober 2017 vor. Mit Telefax und Telefon vom 9. Oktober 2017 unmittelbar vor Verhandlungsbeginn ersuchte die Beklagte um Absage und Verschiebung des Termins, da sie wegen Ferienabwesenheit ihres Generaldirektors gerade erst Kenntnis von der Vorladung erhalten habe.