© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte b) Gegen diesen Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 13. Dezember 2017 Beschwerde beim Kantonsgericht. Sie stellt die folgenden Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Kreisgerichtes A [Geschäftsnummer] vom 01.12.2017 sei aufzuheben. 2. Das vorliegende Zivilverfahren sei bis zur rechtskräftigen Einzonung der Parzelle Nr. YYYY sowie bis zur Erteilung einer rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Baubewilligung zu sistieren. […] […] II.