1. Mit Eingabe vom 14. Juli 2017 reichte die K AG (Klägerin), Eigentümerin der Parzelle Nr. XXXX, Grundbuch G, nach erfolglosem Vermittlungsverfahren beim Kreisgericht A Klage ein betreffend "Baubewilligung" und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die von der Beklagten auf Grundstück-Nr. YYYY, …strasse, Gemeinde G, geplante Baute sei aufgrund der Verletzung privater Rechte und fehlender privater Rechte von Seiten der Beklagten in der vorliegenden Form nicht zu bewilligen. 2. Das vorliegende Verfahren sei bis zur rechtskräftigen Einzonung der Parzelle Nr. YYYY sowie bis zur Erteilung einer rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Baubewilligung zu sistieren.