Demgemäss bleibt es in Bezug auf den Gerichtskostenvorschuss und die Gerichtskosten des Widerspruchsverfahrens bei der am 31. August 2017 erteilten Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege, während diese in Bezug auf das Sicherstellungsbegehren der Beklagten im den Betrag von Fr. 600.00 übersteigenden © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte