seine Mandantin schlage vor, den kantonalen Hauseigentümerverband mit der Schätzung zu betrauen. Mit Antwortschreiben vom 23. Juni 2017 zeigte sich der Anwalt des Gesuchstellers erstaunt über den späten Vorschlag der Gegenseite, (erneut) eine Schätzung einzuholen, und hielt im Übrigen an seinen bisherigen Ausführungen fest.