In der Annahme, abgesehen von Startpreis sei die Gesuchsgegnerin demnach mit seinen Vorschlägen einverstanden, schrieb der Anwalt des Gesuchstellers am 22. März 2017 das Grundbuchamt Z entsprechend an und ersuchte dieses um Mitwirkung bei der privaten Versteigerung und Terminvorschläge. Darüber informierte er den Gegenanwalt mit Brief vom gleichen Tag; zugleich schlug er diesem neu einen Startpreis von Fr. 900'000.– vor und bat um einen konkreten Gegenvorschlag, falls die Gesuchsgegnerin damit nicht einverstanden sei. Mit Brief vom 4. April 2017 – der in Kopie auch an das Grundbuchamt Z ging – teilte der Anwalt der Gesuchsgegnerin dem Anwalt des Gesuchstellers daraufhin mit, ein