Unter anderem regte er an, die Versteigerung in Anwesenheit beider Miteigentümer und deren Rechtsvertreter unter Leitung eines Notars oder Grundbuchbeamten über den Gesamtpreis (und nicht bloss die Hälfte davon) durchzuführen. Er schlug einen Startpreis von Fr. 1.2 Mio. vor (was offenbar einem vom Hauseigentümerverband ermittelten Schätzwert entsprach), wobei jeder Miteigentümer fortlaufend offen sein Angebot nenne, bis niemand mehr erhöhe, die Angebote "in Schritten von (z.B.) mindestens CHF 5'000.–" zu erfolgen hätten und vom so ermittelten Gesamtkaufpreis allfällige auf dem Grundstück lastende Schulden abzuziehen seien und der Ersteigerer der Gegenseite die Hälfte des daraus