© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/16 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Interessent erhält Kenntnis von den Verhandlungspositionen der Konkurrenten, schätzt für sich den Wert des Versteigerungsgegenstands ein und entscheidet, ob er diesen einem Konkurrenten überlassen oder versuchen will, durch ein eigenes, besseres Gegenleistungsangebot selbst den Zuschlag zu erhalten (Schmid, Die Grundstücksversteigerung, in: Der Grundstückkauf, 3. Aufl., Hrsg. A. Koller, S. 439 ff., N 1).