Mit Schreiben vom 26. Januar 2007 stellte V den Eheleuten M.E. und F.E. Schlussrechnung über Fr. 1'715.30; in diesem Betrag enthalten waren insbesondere die Gerichtskosten für das Ausweisungsverfahren von Fr. 800.00. Die Rechnung blieb unbezahlt, weshalb V (Kläger) F.E. (Beklagte) mit Zahlungsbefehl des © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte