Die im Arbeitsvertrag aufgeführten Bestimmungen und Formulierungen weisen mit keinem Wort auf unechte Arbeit auf Abruf hin. Sie könnten sogar in einem Arbeitsvertrag, der eigentliche Teilzeitarbeit zum Inhalt hat, enthalten sein und sprechen gegen unechte Arbeit auf Abruf. Denn aus ihnen ergibt sich einerseits weder direkt noch indirekt, dass es sich bei diesem mit "Arbeitsvertrag" bezeichneten Vertrag © Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte