Entscheid Kantonsgericht, 09.03.2018 Art. 319 OR (SR 220): Abgrenzung echte und unechte Arbeit auf Abruf.Art. 324 Abs. 1 OR (SR 220): Berechnung des Lohnes bei Arbeitgeberverzug und Teilzeitarbeit. Das Abstellen auf einen Durchschnittslohn während einer gewissen Zeitspanne erweist sich nicht immer als zielführend.Art. 107 ZPO (SR 272): Festsetzen der Gerichtskosten nach Ermessen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 9. März 2018, BE.2017.30). Sachverhalt: