Die vorstehenden Ausführungen lassen erkennen, dass es bei dem von der Vorinstanz als Argument verwendeten Aspekt der Selbstorganschaft der Kollektivgesellschaft bzw. der Vertretungsmacht des einzelnen Gesellschafters um die Frage des rechtswirksamen Handelns des Gesellschafters für die Gesellschaft geht, wobei der Tatbestand des Schutzes des Vertrauens des Dritten darauf, dass der Gesellschafter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte