Diese Darstellung ist nachvollziehbar: Die beiden Rechnungen vom 24. Juli und 9. September 2013 nennen als Rechnungsstelle die "Auto.ch" […] und datieren aus einer Zeitspanne, als es gemäss den Aussagen des Klägers zwischen ihm und C. bereits zu kriseln begonnen und sich Letzterer auf den Storenbau konzentriert hatte. Die strittigen Reparaturarbeiten wurden sodann unbestrittenermassen in der Werkstatt in W. ausgeführt, ohne dass für den Beklagten eine Änderung der Zusammenarbeit A. / C. erkennbar war, zumal unbestritten geblieben ist, dass auch C. damals noch in der Werkstatt anzutreffen war und sowohl er als auch der Kläger Ansprechpartner für den Beklagten waren […].