der Entscheid betreffend die unentgeltliche Rechtspflege werde zusammen mit dem Endentscheid ergehen. Der Kläger wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die unentgeltliche Rechtspflege im Falle des Unterliegens nicht von der Bezahlung einer © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte