Stellt man auf die Angaben im (bzw. in den) vom Gesuchsteller eingereichten Formular(en) ab, betrüge sein Einkommen tatsächlich Fr. 5'060.00. Aus den eingereichten Unterlagen wird allerdings ersichtlich, dass davon Fr. 1'175.00 (Fr. 14'100 ÷ 12) von der AHV/IV als Hilflosenentschädigung ausgerichtet werden. Die Hilflosenentschädigung der IV soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen und Kosten decken, die durch benötigte Hilfe Dritter für alltägliche Lebensverrichtungen und die Pflege sozialer Kontakte anfallen.