b) Dazu ist festzuhalten, dass der Begleitbrief des vom Gesuchsteller persönlich an die Schlichtungsbehörde gesandten Schlichtungsgesuchs zwar auf das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (es ging um das ausgefüllte Formular zu den finanziellen Verhältnissen samt Beilagen) verwiesen hat unter Hinweis auf die knappen finanziellen Verhältnisse als IV-Rentner. Das Schlichtungsgesuch war korrekt ausgefüllt und enthielt ein korrekt formuliertes Rechtsbegehren. Die Streitsumme belief sich auf lediglich Fr. 695.00.