Darauf wandte sich der Gesuchsteller am 11. September 2016 unter Beilage der Vorladung des Vermittleramtes für den 28. September 2016 an die Kreisgerichtspräsidentin mit dem Hinweis, sein Gesuch beziehe sich auf das Schlichtungsverfahren und er erbitte einen baldigen Entscheid. Unter dem Betreff "Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Schlichtungsverfahren" liess er am 13. September 2016 das Schreiben vom 11. September 2016 an die Kreisgerichtspräsidentin auch dem Vermittler zukommen mit dem Hinweis, er werde sofort informieren, wenn er Bescheid erhalte. Weitere Kontakte bis zur Schlichtungsverhandlung sind nicht dokumentiert.