Vorschuss von Fr. 200.– zu leisten (Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege)". Die Kreisgerichtspräsidentin bestätigte dem Gesuchsteller den Eingang des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege mit Schreiben vom 8. September 2016 und teilte ihm mit, das Gesuch werde behandelt, sobald das Verfahren beim Kreisgericht anhängig gemacht werde und die Prozessaussichten beurteilt werden könnten. Darauf wandte sich der Gesuchsteller am 11. September 2016 unter Beilage der Vorladung des Vermittleramtes für den 28. September 2016 an die Kreisgerichtspräsidentin mit dem Hinweis, sein Gesuch beziehe sich auf das Schlichtungsverfahren und er erbitte einen baldigen Entscheid.