Der Vermittler leitete dieses Gesuch mit Schreiben vom 6. September 2016 zuständigkeitshalber an das Kreisgericht K weiter und teilte gleichzeitig mit, dass er den Vermittlertermin auf den 28. September 2016 festlegen werde. Gleichentags versandte er den Parteien die Vorladung zur Schlichtungsverhandlung mit der fett gedruckten Aufforderung an die klagende Partei, "innert 10 Tagen für die Kosten des Schlichtungsverfahrens einen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte