1. a) Mit Eingabe an das Vermittleramt V vom 4. September 2016 stellte X ein Schlichtungsgesuch gegen die Y GmbH über einen Forderungsbetrag von Fr. 695.00 zuzüglich Zins. Gleichzeitig reichte er beim Vermittleramt V ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (Formular samt Beilagen) ein. Der Vermittler leitete dieses Gesuch mit Schreiben vom 6. September 2016 zuständigkeitshalber an das Kreisgericht K weiter und teilte gleichzeitig mit, dass er den Vermittlertermin auf den 28. September 2016 festlegen werde.