Während seiner Anstellung bei der Beklagten war er vielmehr als Mitglied des für den Betrieb des Restaurants zuständigen Kollektivs im operativen Bereich des Restaurants der Beklagten tätig. An den Sitzungen des Kollektivs wurden unbestrittenermassen Entscheide für den täglichen Geschäftsablauf und den Betrieb des Restaurants gefällt, jedoch ist auch aufgrund der mehrfach angeführten Sitzungsprotokolle entgegen der wiederholten Behauptung der Beklagten nicht ersichtlich, inwiefern "sämtliche Entscheidbefugnisse beim Kollektiv" lagen. Ebenso wenig ergibt sich aus den Sitzungsprotokollen, wie die Willensbildung –