Art. 3 ArG eine bestimmte Betriebsgrösse und damit eine einigermassen komplexe und hierarchische Struktur des betroffenen Betriebes. Derjenige Angestellte, der eine höhere leitende Tätigkeit ausübt, muss eine gegenüber den übrigen Beschäftigten des Betriebes privilegierte Position innehaben, implizit also an der Spitze der Unternehmenshierarchie stehen (BGer 2C_745/2014 E. 3.4).