© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Geltungsbereich des L-GAV. Mit Entscheid vom 10. Juni 2016 hiess der Einzelrichter die Klage mehrheitlich gut. Gegen diesen Entscheid erhob die Beklagte Beschwerde bei der Einzelrichterin des Kantonsgerichts. Erwägungen (Auszug): III. 1. Im Beschwerdeverfahren ist allem voran die Frage, ob der L-GAV für das Gastgewerbe auf das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Genossenschaft G Anwendung findet, weiterhin umstritten. […]