sie nimmt die Mutter als sehr engagiert wahr. Der Ehemann der Mutter sei schon früh auch zu einer wichtigen Bezugsperson für C. geworden. C. selber sei zurFrage der Namensänderung wegen seines Alters nicht befragt worden und wisse (noch) nicht, dass der Ehemann der Mutter nicht sein leiblicher Vater sei. Zusammengefasst befürwortet die Prozessbeiständin die Namensänderung mit Verweis auf die Alltagsrealität von C., dessen Bezugsperson ganz klar die Mutter sei.