Aus dem Abklärungsbericht vom 14. März 2016 (vi-act. 23) – zum Teil bestätigt durch weitere Unterlagen – ergibt sich, dass der Vater zum damaligen Zeitpunkt seit bald 5 Jahren im Gefängnis war und kein Kontakt zu C. bestehe. Als einzige Ausnahme habe der Vater C. vor 2 Jahren ein Geburtstagsgeschenk mit Karte geschickt. Gestützt auf die Akten der Besuchsrechtsbeiständin bestehe kein Besuchsrecht und kein Kontakt zum Vater; dieser habe sich nach einem Telefonat vom Oktober 2015 nicht mehr gemeldet. Die Beziehung zwischen der Mutter und C. beurteilt die Vertretungsbeiständin als sehr eng und liebevoll; sie nimmt die Mutter als sehr engagiert wahr.