30 ZGB in Frage. Dies ändert nichts daran, dass eine sorgfältige Abklärung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen ist, da die Namensänderung eine weitere © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Trennung vom anderen Elternteil bewirken und das Kindesinteresse beeinträchtigen kann (BGE 140 III 577 E. 3.2-3.4).