f) Mit Verfügung vom 9. Mai 2016 bewilligte das Departement des Innern, Amt für Bürgerrecht und Zivilstand, die Familiennamensänderung für C.B. in C.A.. Die Verfahrenskosten von Fr. 700.00 wurden mit dem von A.A. geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 1'200.00 verrechnet. In seiner Begründung stützt sich das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand hauptsächlich auf den Abklärungsbericht. Aus der Verfügung selbst sowie aus den jeweiligen Begleitschreiben ergibt sich, dass die Verfügung B.B. und A.A., nicht aber der Vertretungsbeiständin des Gesuchstellers C.B., zugestellt wurde (vi-act. 27, 27a, 28b).