e) Der Abklärungsbericht vom 14. März 2016 (vi-act. 23), verfasst von Vertretungsbeiständin Y., geht auf die vom Amt für Bürgerrecht und Zivilstand gestellten Fragen ein. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass dieser im Wesentlichen auf den Akten und einem mit A.A. und deren Mann geführten Gespräch vom 7. Januar 2016 beruht. Mit B.B. fand kein Gespräch statt, da sich seine Stellungnahme in den © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte