d) […] Die KESB liess dem Amt für Bürgerrecht und Zivilstand am 6. November 2015 einen Beschluss betreffend Beistandswechsel vom 4. November 2015 zukommen. Als neue Vertretungsbeiständin im Namensänderungsverfahren wurde Y. eingesetzt und ebenfalls mit der Erstellung des Abklärungsberichts beauftragt (vi-act. 21). […]