Sohnes mit. Jedes Kind solle ein Recht haben, die Wurzeln seiner Herkunft zu behalten und kennen zu dürfen. Es gebe keinen ersichtlichen Grund, dass ein Elternteil den Namen des Kindes ändern dürfe. Er habe seinem Sohn niemals etwas Böses angetan. Er gehe davon aus, dass C. unter guten bürgerlichen familiären Bedingungen aufwachse, was ihn sehr freue, aber eine Namensänderung nicht begründe. Er lebe für C., dieser sei Teil seines Lebens. Er beachte die Interessen seines Sohnes (vi-act. 8).