A.A. (Mutter) und B.B. (Vater) sind die Eltern von C.B. (geb. 2010). Die Eltern haben sich nach der Geburt von C.B. scheiden lassen. C.B. lebt bei seiner Mutter, die die alleinige Sorge inne hat. Den Vater, der kurz nach der Geburt von C.B. eine langjährige Freiheitsstrafe antrat und danach direkt ausgeschafft wurde, kennt er nicht. Die Mutter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/15 Publikationsplattform St.Galler Gerichte beantragt nun die Änderung des Nachnamens von C.B. in C.A., womit der Vater nicht einverstanden ist. Aus den Erwägungen: I.