Mit Eingabe vom 19. Februar 2014 beantragte G. durch seinen Rechtsanwalt die Sistierung des Verfahrens bis zum Abschluss des von der Klägerin in gleicher Angelegenheit gegen ihn angestrengten Strafverfahrens. Zudem ersuchte er um Verlängerung der Frist zur Stellungnahme sowie Zustellung der Verfahrensakten des Massnahmeverfahrens, wo er noch nicht von einem Rechtsanwalt vertreten war. Schliesslich beantragte er die unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Verbeiständung, wobei er auf die Angaben des bereits im Massnahmeverfahren eingereichten Gesuchs verwies und um Benachrichtigung bat, falls zusätzliche Informationen benötigt würden.