elektronischem Weg sowie sich – mit einer Ausnahme – im Umkreis von weniger als 100 Metern um das Wohnhaus von K., deren Mutter oder F. aufzuhalten. Dieses Verbot gelte bis auf anders lautende Anordnung des in der Hauptsache zuständigen Gerichts und längstens bis zum rechtskräftigen Abschluss des Prozesses in der Hauptsache. K. habe zwei Monate Zeit, um Klage in der Hauptsache einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist würden die vorsorglichen Massnahmen ohne Weiteres dahinfallen.