Sanitärinstallationsunternehmung – die Streitverkündungsbeklagte – einbauen. Umstritten ist, ob diese die Sanitärinstallationen im Vertragsverhältnis mit der Generalunternehmerin oder mit der Bauherrschaft ausführte. Die Klägerin macht im Zusammenhang mit den Sanitärinstallationen Mägelrechte gegenüber der Beklagten geltend und verlangt von dieser die Zahlung von insgesamt Fr. 48'999.25.