Wie im Fall VZ.2008.49 gehörten auch im vorliegenden Fall das individuelle Kodieren, die Anpassung des HTML-Codes und das Konfektionieren der Keywords zu den vertraglichen Aufgaben der Klägerin. Die optimierten Seiten sollten – immer gemäss Vertrag – in mindestens 60 Suchdiensten eingetragen werden mit dem Ziel, die Keywords über periodische Fortschrittskontrollen in den Top-Positionen dieser Dienste zu positionieren und dort zu halten. Die erste Programmierungsphase sollte spätestens sechs Monate nach Eingang der vollständigen Kundendaten abschlossen sein, wobei die Klägerin erste sichtbare Resultate sechs Wochen nach Aufschaltung der Neuprogrammierung garantierte.