Pra 2005 Nr. 41]). Zur Qualifikation von Verträgen über eine Suchmaschinenoptimierung äusserten sich die Lehre und das Bundesgericht soweit ersichtlich bislang nicht. Immerhin qualifizierte aber das Bundesgericht einen Vertrag über die Optimierung von Wirtschaftsinformationen als Werkvertrag (BGer 4A_51/2007 E. 4.4) und werden insbesondere Verträge über die Herstellung von Individualsoftware und solche über die Planung und Realisierung einer Website von namhaften Autoren ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag unterstellt (so etwa Gauch, Der Werkvertrag, N 334 ff.; BSK OR I-Zindel/Pulver/Schott, N 2 f. vor Art. 363-379 OR ; Dill, Internet-Verträge, AJP 2000, S. 1513 ff.