Pra 2005 Nr. 41]; CHK-Hürlimann/Siegenthaler, N 3 zu Art. 363 OR; BSK OR I-Zindel/Pulver/Schott, N 10 zu Art. 363 OR). Nach überwiegender Lehrmeinung und insbesondere auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts können unkörperliche Werke ebenfalls Gegenstand von Werkverträgen sein; die Verkörperung ist hier häufig nicht ein primäres und augenfälliges, sondern © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte