Der Streitwert hat deshalb bei einer Klage auf Nichtigkeit eines Grundstückkaufvertrages (bzw. darauf gestützter Rückübertragung des Eigentums an der Liegenschaft) dem Wert der Liegenschaft ohne Abzug allfälliger Hypothekarschulden zu entsprechen. Der Wert der Liegenschaft entspricht vorliegend dem Kaufpreis von Fr. 820‘000.00. Der Streitwert beträgt folglich Fr. 820‘000.00. […] © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/6