cc) Für den Fall, dass Hypothekarschulden bei der Bestimmung des Streitwerts beachtet werden, bestünde überdies ein weiteres Problem. Vorausgesetzt eine Liegenschaft wäre bis zur Höhe ihres Kaufpreises oder Verkehrswerts mit einer Hypothekarschuld belehnt, was aufgrund von Schwankungen der Grundstückpreise durchaus möglich ist, so ergäbe sich bei einer Berücksichtigung der Hypothek bei der Streitwertbestimmung ein Streitwert von 0. Sollte eine Liegenschaft gar über ihren Kaufpreis oder Verkehrswert hinaus belehnt sein, wäre der Streitwert sogar negativ.