bb) Ob und in welcher Höhe vor Abschluss des Grundstückkaufvertrages auf der streitigen Liegenschaft eine Hypothekarschuld lastete, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht. Ersichtlich ist einzig, dass die Liegenschaft bei Abschluss des Kaufvertrages mit zwei Inhaberschuldbriefen im Gesamtbetrag von Fr. 660‘000.00 belastet und als derzeitiger Inhaber jeweils die Y. Bank vermerkt war (kläg.act. 7). Nach Abschluss des Kaufvertrages hat die Beklagte sodann offenbar ein Hypothekdarlehen bei der X. Bank in Höhe von Fr. 656‘000.00 aufgenommen, welches sie zur teilweisen Bezahlung des