aa) Im Bereich des Obligationenrechts bestimmt sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei einer Klage auf Erfüllung oder Rückabwicklung eines zweiseitigen Vertrages der Streitwert nach dem Wert der geforderten Leistung ohne Abzug der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte