Die Klageantwort im Hauptverfahren liegt noch nicht vor. In ihrer Eingabe im Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen argumentierten die Beklagten unter anderem, die Vorbereitung und der maschinelle Unterhalt der Skipisten durch den Konzessionär seien Inhalt der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung (Eingabe vom 13. Februar 2014, act. 5, im Verfahren SZ.2014.1+3, S. 20 ff.). Mit dem zur Zeit beim © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte