Am 14. Januar 2014 gelangte die Gesuchstellerin mit einem (erneuten) Revisionsgesuch ans Kreisgericht St. Gallen. Sie begründete das Revisionsgesuch im Wesentlichen damit, es habe sich im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft S. durchgeführten Strafverfahrens gegen die Gesuchsgegner ergeben, dass durch eine Urkundenfälschung und damit durch ein Vergehen (§ 223 i.V.m. § 17 öStGB) zu ihrem (Gesuchstellerin) Nachteil auf den Entscheid eingewirkt worden sei.