Das Internationale Privatrecht (IPR) legt fest, wie und in welchem Umfang der Tatsache Rechnung zu tragen ist, dass ein Sachverhalt zu mehr als einer Rechtsordnung Bezüge aufweist. In der zentralen schweizerischen Kodifikation des IPR - dem IPRG - werden diesbezüglich drei Hauptthemenkreise geregelt. Das ist zum ersten die Frage nach dem anwendbaren Recht bei Sachverhalten mit internationalem Bezug ("IPR i.e.S"). Zweitens und Drittens werden (als "IPR i.w.