Anlässlich eines Vermittlungsvorstandes im Jahr 2009 schlossen die Parteien einen Vergleich ab, in welchem es im Wesentlichen um die Einschränkung von Lärmimmissionen durch den Gastwirtschaftsbetrieb ging. Im Oktober 2013 stellte die Gesuchstellerin bei der Vorinstanz ein Gesuch um Vollstreckung des Vergleichs. Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vorinstanz verneinte ihre örtliche resp. internationale Zuständigkeit und trat auf das Gesuch nicht ein. Erwägungen (Auszug) III.