Die Parteien sind Stockwerkeigentümer in derselben Liegenschaft in der grenznahen Gemeinde X. Der Gesuchstellerin gehört eine Wohneinheit, welche sie selber bewohnt. Der Gesuchsgegner ist Eigentümer eines Gewerberaumes, in welchem ein Gastlokal betrieben wird, früher durch ihn selbst, seit dem Sommer 2010 ist das Lokal verpachtet. Der Gesuchsgegner hat seinen Wohnsitz nun im Fürstentum Liechtenstein. Anlässlich eines Vermittlungsvorstandes im Jahr 2009 schlossen die Parteien einen Vergleich ab, in welchem es im Wesentlichen um die Einschränkung von Lärmimmissionen durch den Gastwirtschaftsbetrieb ging.